Sie möchten im Netzgebiet der Ohra Energie GmbH Ihr bestehendes Gebäude modernisieren und benötigen eine Umverlegung oder Abtrennung Ihres vorhandenen Gas-Netzanschlusses?
So geht´s:
1. Anfrageformular ausfüllen und zusenden
Füllen Sie bitte unsere "Anfrage Gas-Netzanschluss" aus und senden uns diese zu. Kontaktdaten finden Sie auf der Anfrage. Wenn möglich, fügen Sie bitte einen Lageplan mit der gewünschten Umverlegung- oder Abtrennungssstelle bei.
2. Begehung vor Ort
Gern vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin und besprechen Art und Lage sowie die technische Machbarkeit.
3. Vertragsunterlagen
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein Kostenangebot in zweifacher Ausfertigung.
Die Anlagen zur Aufbereitung von Biogas sind vom Netzbetreiber gem. § 33 GasNZV (Gasnetzzugangsverordnung) vorrangig an das Gasversorgungsnetz anzuschließen. In diesem Zusammenhang stehen Ihnen nähere Informationen in unserem "Infoblatt Biomethaneinspeisung" und im "Datenblatt Netzanschlussbegehren" zur Verfügung.
Für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens zum Anschluss einer Biogasanlage gemäß § 33 Abs. 4 GasNZV und § 33 Abs. 5 GasNZV an unser Gasversorgungsnetz benötigen wir folgende Informationen bzw. Unterlagen:
- Lageplan mit Standort der Anlage (Maßstab: 1:1000)
- Anschrift und Kontaktdaten des Betreibers der Biogasaufbereitungsanlage
- Anschrift und Kontaktdaten des Eigentümers der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [m³/h i. N.]
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten)
Nach Eingang Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung zum Netzanschlussbegehren notwendig sind und in welcher Höhe ggf. eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.
Im Nachgang werden wir eine Anschlussmöglichkeit an unser Gasversorgungsnetz prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie ein verbindliches Vertragsangebot.