Soforthilfe für Wärmekunden im Dezember
30. November 2022
Um die Wärmekunden noch vor dem kommenden Winter finanziell zu entlasten, wurde am 14. November 2022 im Bundesrat das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz- EWSG verabschiedet. Wärmekundinnen und -kunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe.
Unsere Wärmekunden erhalten dazu in den kommenden Tagen ein individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen.
Zur Abwicklung der Wärme Soforthilfe nimmt die Ohra Energie GmbH unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben an dem gesetzlich verpflichtenden staatlichen Verfahren teil. Hierzu übermitteln wir gem. § 9 Abs. 5 EWSG zur Plausibilisierung des Prüfantrags die Postanschrift des Kunden, seine Abschlagzahlung für September 2022, Liefermenge 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums und seine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.