Soforthilfe für Gaskunden im Dezember
21. November 2022
Information zur Soforthilfe Erdgas (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG):
www.bundesrat.de
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Zur kurzfristigen Entlastung der Haushalte und kleinerer Gewerbekunden hat sich die Bundesregierung für folgende Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie- und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Dabei ist der Termin der Auszahlung abhängig von Ihrem Abschlagsplan.