Ohra Energie informiert: 24-Stunden-Lieferantenwechsel Strom
01. April 2025
Ab dem 6. Juni 2025 wird im deutschen Energiemarkt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt, wodurch Stromkunden Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend, sondern nur noch zu einem zukünftigen Datum durchführen können.

Sie ziehen um oder haben Fragen zum Lieferantenwechsel? Lassen Sie sich frühzeitig von unserem Kundenservice beraten.
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine wichtige Neuerung im deutschen Energiemarkt in Kraft: der 24h-Lieferantenwechsel. Mit dieser Regelung entfällt für Stromkunden die Option, Ein- und Auszüge vertragsseitig auch rückwirkend abzuwickeln. Ab diesem Tag sind An- und Abmeldungen nurmehr zu einem Datum in der Zukunft möglich.
Der 24h-Lieferantenwechsel fokussiert sich ausschließlich auf technisch-prozessuale Aspekte, die vertraglichen Kündigungsfristen haben weiter Bestand.
Hier die wichtigsten Punkte:
- Keine rückwirkenden Änderungen: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Stromkunden müssen ihren neuen Vertrag rechtzeitig vor Umzügen oder Kündigungen abschließen, um Zusatzkosten zu vermeiden.
- Schneller Wechsel: Der Wechselprozess wird auf 24 Stunden verkürzt, indem Netzbetreiber, Lieferanten und Messstellenbetreiber ihre Daten digital und standardisiert austauschen.
- Ziele der Regelung: Die EU-Richtlinie soll den Wettbewerb fördern, Verbrauchern mehr Flexibilität bieten und den Markt an die Anforderungen erneuerbarer Energien anpassen.
Wichtige Änderungen für Kundinnen und Kunden bei Umzügen
- Sie müssen Ihren neuen Energievertrag rechtzeitig vor Ihrem Umzug abschließen.
- Teilen Sie Ihrem Lieferanten Ihren Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.
- Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein – selbst, wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist.
Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu diesem Thema an, wir beraten Sie gern.
Ihre Ohra Energie GmbH