Ersatzversorgung Erdgas
Die Ohra Energie bietet innerhalb ihres Versorgungsgebietes auf der Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz“ (GasGVV) vom 26. Oktober 2006, zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4946) und der „Ergänzenden Bedingungen der OEG zur GasGVV“ in der aktuellen Fassung sowie unter Berücksichtigung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 (Gasabrechnung) Erdgas zu den unten stehenden Preisen an. Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis.
Gründe für die Belieferung in der Ersatzversorgung können sein:
- Kündigung des Netznutzungs- bzw. Bilanzkreisvertrages des bisherigen Lieferanten durch den Netzbetreiber
- Insolvenz des bisherigen Lieferanten
- Versorgungslücke zwischen zwei Lieferverhältnissen