Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskunden im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Änderungen der allgemeinen Preise und der ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Die öffentliche Bekanntgabe muss mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen. Wenn Sie nicht in der Grundversorgung bleiben möchten, können Sie den Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen beenden, indem Sie einen neuen Liefervertrag abschließen.
Die Ersatzversorgung ist die gesetzlich garantierte Notversorgung, die dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Energie beliefern kann. Diese ist im Gesetz verankert, damit es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt. Für die Ersatzversorgung gelten die meisten, aber nicht alle Vorschriften der Grundversorgung. In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.