Der Netto-Arbeitspreis beinhaltet die gültige Steuer auf Flüssiggas sowie den CO2-Preis und versteht sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Verrechnungsleistung
Als Verrechnungsleistung gilt die Nennwärmeleistung der angeschlossenen Gasgeräte in kW, mindestens jedoch 8 kW. “kW“ steht für Verrechnungsleistung.
Preisstellung
Die Preisstellung bezieht sich auf eine Einfülltemperatur von 15°, Abweichungen davon führen zu anderen Preisen. In den Bruttopreisen ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ändern sich allgemein die Beschaffungspreise, ist die Ohra Energie zur Preisanpassung vorzeitig berechtigt. Darüber informieren wir unsere Kunden rechtzeitig.
Abrechnung
Der Gasverbrauch in Zentralanlagen wird nach Wärmeeinheiten (kWh Ho) abgerechnet. Dazu wird die vom Gaszähler in m³ gemessene Verbrauchsmenge in kWh umgerechnet. Der Umrechnungsfaktor ist abhängig vom Heizwert, vom Druck, von der Temperatur des Gases sowie vom Luftdruck und wird jedes Jahr neu ermittelt und der Abrechnung zugrunde gelegt. Der Gasverbrauch wird einmal jährlich abgelesen und abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). In der Abrechnung wird der Verbrauch für den Zeitraum vor und nach einer Preisänderung zeitanteilig nach dem langjährigen Mittel für Heiztage gewichtet.
Verwendungszweck/Vertragseinstufung
- Kleinverbrauchspreis nur für Kochzwecke
- Grundversorgungspreis für Kochzwecke/Warmwasserbereitung/Heizung
- Sondervertrag "Heizgas" für Heizung bzw. Vollversorgung
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich steuerbegünstigtes Flüssiggas als Brenngas zur Verwendung von Licht und Wärme liefern. Bei Verwendung zu motorischen Zwecken, z. B. als Treibgas, unterliegt die Verwendung der Mineralölsteuer.