Eichrechtskonforme Abrechnung
Nutzer der Ladesäulen können sichergehen, dass sie eine unverfälschte Abrechnung ihrer Stromkosten erhalten. Denn in Deutschland müssen alle Ladestationen dem Eichrecht der Mess- und Eichverordnung (MessEV) entsprechen. Die Vorgaben und Regelungen dienen in erster Linie dem Verbraucherschutz. Durch die eichrechtskonformen Lademöglichkeiten wird sichergestellt, dass der Kunde nur das bezahlt, was er bekommt.
Vorgabe ist, dass Elektrofahrzeug-Nutzer die Rechnung ihrer Ladevorgänge anhand der Original-Daten überprüfen können. Die Abrechnung erfolgt beim Laden eines E-Autos, anders als bei herkömmlichen Tankvorgängen, in der Regel erst nachgelagert, zum Beispiel durch eine monatliche Rechnung. Um die Daten der Rechnung mit den Original-Daten prüfen zu können, müssen diese entsprechend lange vorgehalten werden. Hierfür speichern die Ladesäulen die Zählerstände über einen längeren Zeitraum und machen diese einem konkreten Vorgang zuordenbar.